Wenn nun die Klägerin mit der Klage vor dem Handelsgericht St. Gallen verlangt, die Holcim Ltd habe dafür zu sorgen, dass ihr ihre ursprünglichen Aktienrechte wieder eingeräumt würden, so verlangt sie nichts anderes als die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, und damit einen Vorgang, der von den ungarischen Gerichten – ob zu Recht oder zu Unrecht – als unmöglich erachtet wurde. Letztlich geht es der Klägerin darum, über einen neuen, in der Schweiz anhängig gemachten Prozess eine andere Rechtsfolge zu erwirken als jene, welche von den ungarischen Gerichten festgelegt wurde;