Die ungarischen Gerichte anerkannten zwar die Ungültigkeit der Kündigung der Kreditverträge, verneinten aber die Möglichkeit der Wiederherstellung der ursprünglichen Verhältnisse und verwiesen die ehemals sechs Klägerinnen bzw. nunmehr die Klägerin auf den Schadenersatzprozess. Wenn nun die Klägerin mit der Klage vor dem Handelsgericht St. Gallen verlangt, die Holcim Ltd habe dafür zu sorgen, dass ihr ihre ursprünglichen Aktienrechte wieder eingeräumt würden, so verlangt sie nichts anderes als die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, und damit einen Vorgang, der von den ungarischen Gerichten – ob zu Recht oder zu Unrecht – als unmöglich erachtet wurde.