Weiter forderte sie von der Holcim Hungária Cementipari Rt (Drittbeklagte) die Eintragung der Eigentumsrechte der Klägerinnen im Aktienbuch, da die Kündigung der Kreditverträge ungültig gewesen sei. Die ungarischen Gerichte anerkannten zwar die Ungültigkeit der Kündigung der Kreditverträge, verneinten aber die Möglichkeit der Wiederherstellung der ursprünglichen Verhältnisse und verwiesen die ehemals sechs Klägerinnen bzw. nunmehr die Klägerin auf den Schadenersatzprozess.