b) Die Klägerin (bzw. die damaligen Klägerinnen) forderte im Prozess vor den ungarischen Gerichten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands als Folge der in ihren Augen rechtswidrigen Abtretung der Kreditforderungen von der Agrobank Rt (heute Erste Bank Rt; Erstbeklagte) auf die Holderbank (heute CeBeKa Rt; Zweitbeklagte). Weiter forderte sie von der Holcim Hungária Cementipari Rt (Drittbeklagte) die Eintragung der Eigentumsrechte der Klägerinnen im Aktienbuch, da die Kündigung der Kreditverträge ungültig gewesen sei.