e) Vor dem Handelsgericht St. Gallen beantragt die Klägerin nun, die Holcim Ltd (Viertbeklagte im 2. Aktienprozess) sei zu verpflichten, die Holcim Auslandsbeteiligungs GmbH (Zehntbeklagte im 2. Aktienprozess) indirekt oder indirekt anzuweisen, die der ehemaligen HCM Rt zuzurechnenden Vermögensteile in eine neu zu gründende Aktiengesellschaft nach ungarischem Recht auszuscheiden oder sonstwie in einer gemäss dem ungarischen Gesellschaftsrecht zulässigen Art zu trennen, die Klägerin im Aktienbuch dieser neu zu gründenden Gesellschaft als Aktionärin mit einer Eigentumsquote von 56,99% einzutragen und die der Eigentumsquote von 56,99%