Es wies auch den gegen die Holcim Hungária Cementipari Rt (Drittbeklagte) eingereichten Klageantrag der Klägerin ab, weil die Nichtigkeit der zwischen der Ersten Bank Rt (Erstbeklagte) und der CeBeKa Kft (Zweitbeklagte) sowie der Zweitbeklagten und der Ultimax Vagyonkezelö Rt (Fünftbeklagte) zustande gekommenen Verträge nicht habe festgestellt werden können und weil auch die Kündigung der Darlehensverträge in der Sache nicht für ungültig befunden worden sei. Entsprechend ergab sich auch, dass das insbesondere gegen die Holcim Ltd (Viertbeklagte) und weitere neun Beklagte eingereichte Hauptbegehren, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu dulden, unbegründet war (vgl. die