Herstellung des ursprünglichen Zustandes im Hinblick auf diese beiden Beklagten nicht möglich sei. Zudem mache die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auch keinen Sinn, weil höchstens die Klägerinnen (bzw. nunmehr die Klägerin) erneut in die Position der Schuldnerin gegenüber der Erstbeklagten geraten würden. Gleichzeitig existierten die Aktien der Klägerinnen physisch nicht mehr, sogar die HCM Rt existiere heute nicht mehr.