Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Eine Realrestitution lehnte das Gericht mit der Begründung ab, es sehe bei Feststellung der Verletzung der Kündigungsfrist keine Möglichkeit zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, und dies nicht nur, weil der Kündigungsgrund ansonsten (d.h. abgesehen von der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen) begründet gewesen sei, sondern auch, weil die Erste Bank Rt (Erstbeklagte) den E-Kredit dem Staat zurückgezahlt habe. Die CeBeKa Kft (Zweitbeklagte) habe einerseits aus dem Verkauf der Aktien, andererseits aus der weiteren Abtretung Befriedigung gesucht, weshalb die