© Kanton St.Gallen 2025 Seite 24/32 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ungültig sei, und es sei der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen in der Weise, dass die Holcim Hungaria Cementipari Rt (Drittbeklagte) verpflichtet werde, im Aktienbuch alle in Bezug auf die prozessgegenständlichen Aktien vorgenommenen Eintragungen zu löschen und im Aktienbuch das Aktieneigentum der Klägerinnen zu vermerken.