Klägerin (resp. versuchten anfangs die sechs in E. I.1 genannten Gesellschaften) nach der Auflösung der Kreditverträge und der Veräusserung der Aktien an der HCM durch die Holderbank (später CeBeKa Kft) in verschiedenen Prozessen vor den ungarischen Zivilgerichten wieder an ihren früher an der HCM gehaltenen Aktienanteil zu gelangen, und die Beklage hält der Klägerin entgegen, in der vor dem Handelsgericht St. Gallen angehobenen Klage gehe es um dieselbe Frage.