Weiter sei die HCM Rt gemäss rechtskräftiger Entscheidung nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand in irgendeiner Form wieder herzustellen. Die Klage vor dem Handelsgericht St. Gallen bezwecke im Ergebnis nichts anderes als die Veranlassung einer Naturalleistung der (ehemaligen) HCM Rt an die Klägerin, bewirkt durch eine unter Strafandrohung begehrten Verurteilung der Beklagten, die Naturalleistung zu veranlassen.