Parteien macht Prof. Walter geltend, die Holcim Ltd sei als Zweitbeteiligte (recte: Viertbeteiligte) am 2. Aktienprozess beteiligt gewesen. Das Begehren, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu dulden, sei ihr gegenüber rechtskräftig abgelehnt worden. Im Verfahren vor dem Handelsgericht St. Gallen solle sie nunmehr verurteilt werden, diese Wiederherstellung konzernrechtlich zu veranlassen. Wer indessen nicht verpflichtet sei, etwas zu dulden, könne auch nicht verpflichtet sein, dasselbe zu veranlassen (Ergänzungsgutachten S. 10). Weiter sei die HCM Rt gemäss rechtskräftiger Entscheidung nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand in irgendeiner Form wieder herzustellen.