Ungarn hinsichtlich eines Begehrens um Schadenersatz in Geld gegenüberstünden. Allein schon unter dem Aspekt der Solidarität gehe es nicht an, dass die Holcim Ltd in Ungarn solidarisch auf Ausgleich des vollen klägerisch behaupteten Schadens in Geld und zugleich in der Schweiz alleine auf Veranlassung einer Neugründung, Entflechtung, Spaltung und Beteiligungsübertragung in Ungarn (also auf Naturalrestitution dem Ergebnis nach) belangt werde. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das klägerische Hauptbegehren auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Ungarn rechtskräftig abgewiesen worden sei (z.B. Duplik Rz. 30 ff., 116 ff., 184 ff., 224 ff.).