282, 283) gegenüber der Beklagten lediglich beantragt worden sei, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Form der Korrektur des Aktienbuchs der HCM zu dulden, liege keine Klageidentität vor. Die vorliegende Klage gehe auf ein konkretes Tun, indem © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/32 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vertragserfüllung bzw. Naturalrestitution in Form des Veranlassens einer Spaltung der fusionierten Gesellschaften samt Neueintrag der Klägerin in das neu zu erstellende Aktienbuch mit einem Anteil von 56,99% verlangt werde (Klage Rz. 226).