a) Die Klägerin führt in der Klage aus, die Parteien stünden sich bereits schon in Ungarn in mehreren Zivilverfahren gegenüber (z.B. Klage Rz. 90, 180, 219 f.; kläg. act. 128). Sie geht aber davon aus, dass keine Klageidentität mit den zwischen den Parteien in Ungarn hängigen oder abgeschlossenen Zivilverfahren bestehe. Da im Verfahren vor dem Hauptstädtischen Gericht Nr. 4.G.76.145/1996 (sog. 1. Aktienprozess [bekl. act. 4]; z.B. Klage Rz. 219; kläg. act. 282, 283) gegenüber der Beklagten lediglich beantragt worden sei, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Form der Korrektur des Aktienbuchs der HCM zu dulden, liege keine Klageidentität vor.