Der Begriff der gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit ist von der Rechtssprechung zu konkretisieren. Darunter fallen insbesondere Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, Klagen, die den Bestand der Gesellschaft betreffen (Feststellung der Nichtigkeit, Auflösungsklage) und Begehren auf richterliche Intervention (Sonderprüfung, Beistandschaft, Einberufung einer GV, Eintrag im Aktienbuch, Einsetzung einer Revisionsstelle, Abberufung von Liquidatoren). Nicht gesellschaftsrechtlicher Natur sind Klagen unter Gesellschaftern ohne direkten Bezug zur Gesellschaft, so etwa aus Aktionärsbindungsverträgen (BSK IPRG-von Planta/ Eberhard, Art. 151 N 7). Insgesamt geht es um alle Ansprüche, die unmittelbar