Die Klägerin selber führt als Betreffnis der Klage "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aus den Darlehensverträgen" an. Ziel der Klage ist es, die Beklagte mittels einer über mehrere Gesellschaften hinweg sich erstreckenden Weisungskette zu einer Änderung der Strukturen und Beteiligungen innerhalb ihres Konzerns zu verpflichten, indem eine Gesellschaft in Ungarn gespalten und der Klägerin eine Aktienquote von 56,995 an einer in Ungarn zu gründenden Gesellschaft zugewiesen wird (z.B. Klage Rz. 209 ff., 226, 229; Klageantwort Rz. 43 ff.; Replik Rz. 57 ff.).