Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Holcim Auslandsbeteiligungs GmbH direkt oder indirekt anzuweisen, die der ehemaligen HCM Hejőscsabai Cement-és Mészipari Rt zuzurechnenden Vermögensteile der heutigen Holcim Hungária Cementipari ZRt in eine neu zu gründende Aktiengesellschaft nach neuem Recht auszuscheiden oder sonstwie in einer gemäss dem ungarischen Gesellschaftsrecht zulässigen Art zu trennen und die Klägerin mit einem Anteil von 56,99% daran zu beteiligen. Zwischen den Parteien ist unbestritten, dass es sich bei sämtlichen Gesellschaften, die zu einem Handeln angehalten werden sollen (insbesondere Holcim Hungária Cementipari ZRt),