Gemäss Lehre und Rechtsprechung fielen unter den Begriff der gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten etwa Klagen auf Anfechtung von GV- Beschlüssen, Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit von VR-Beschlüssen und GV- Beschlüssen, Klagen auf Verantwortlichkeit der tatsächlichen und faktischen Organe sowie Klagen auf Haftung aus der Gründung der Gesellschaft oder der Ausgabe eines Prospektes. Zudem fielen darunter auch Klagen, die den Bestand der Gesellschaft zur Folge hätten (Feststellung der Nichtigkeit, Auflösungsklage), Klagen auf (Nach-)Liberierung des Gesellschaftskapitals, Klagen auf persönliche Haftung eines