a) Urteil des Hauptstädtischen Gerichts Nr. 25.G.75.930/1999/88 vom 9. Oktober 2002 (bekl. act. 5): Die heutige Klägerin verlangte gemeinsam mit den fünf später absorbierten Gesellschaften (Kálmán-Konsortium), die Holcim Hungaria Cementipari Rt sei zu verpflichten, das Aktieneigentum an den an die Stelle der HCM-Aktien getretenen Aktien im Aktienbuch einzutragen. Von der im vorliegenden Prozess beklagten Holcim AG (vormals Holderbank Financière Glarus AG) verlangte sie die Duldung der Wiederherstellung des ehemaligen Zustands. Eventualiter beantragte sie Schadenersatz von den Beklagten.