12] vom 27.04.1999 und 02.02.2000) vorausgegangen. Dabei entschieden die ungarischen Gerichte rechtskräftig, dass die Übertragung des E-Kredits von der Agrobank Rt (später Mezőbank Rt) auf die CeBeKa Kft (vormals Holderbank Ungarn Management Kft) nicht ungültig war und damit die als Sicherheit der E-Kreditforderung dienenden Aktien der HCM aufgrund einer gültigen Indossierung rechtmässig zur CeBeKa Kft gekommen waren (z.B. Klageantwort Rz. 68 f.; Klage Rz. 180, 219; Replik Rz. 95 ff.).