291 SchKG). Dieser kann vorliegend naturgemäss nicht exakt beziffert werden, weshalb man sich mit einem © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte gerundeten Wert begnügen muss. Dieser liegt bei Fr. 830'000.— (siehe oben II./ Ziff. 5 lit. d). Die Differenz zwischen dem mehrwertsteuerbereinigten Kaufpreis von Fr. 371'742.30 und dem massgeblichen Wert von Fr. 830'000.— beträgt ebenfalls gerundet Fr. 458'000.--. In diesem Umfang ist Wertersatz geschuldet. Der Wert der eingeräumten Verrechnungsmöglichkeit, die angefochten wurde, beträgt Fr. 147'877.90 (vgl. oben Ziff. 6 lit. a).