Die Überschuldung sei bereits im Juli 2006 beseitigt worden (Klageantwort, S. 8). Sie behauptet eine Herabsetzung des Aktienkapitals auf Null und eine nachfolgende Erhöhung auf Fr. 440'000.—, wodurch die Überschuldung am 25. Juli 2006 beseitigt worden sei (Duplik Beklagte 2, S. 3).