Die Beklagte 2 handelte mithin auch in dieser Hinsicht bösgläubig, als sie die Maschinen erwarb und umgehend weiterkaufte. Die Absichtsanfechtung richtet sich zu Recht auch gegen sie. 7. Die Klägerin erklärt mit Bezug auf das eigentliche Verrechnungsgeschäft zwischen der S. AG und der Beklagten 1 Überschuldungsanfechtung (Klage, S. 19).