Die Behauptung, der Verkauf zum Preis von rund Fr. 830'000.— sei rein zufällig und nur im Dezember 2006 bzw. Januar 2007 möglich gewesen, indes im September 2006 gerade nicht, ist in diesem Lichte besehen ohne Grundlage. Dies umso weniger, zumal seitens der Beklagten kein stichhaltiges Argument für eine Veränderung des Marktpreises vorgebracht wurde und auch nicht substantiiert erläutert wurde, wann, wie und in welcher Form sie zu den ausländischen Käufern in Kontakt getreten war.