4. Am 28. Juni 2010 fand die Hauptverhandlung vor Handelsgericht St. Gallen statt. Auf die von den Parteien dabei gemachten Ausführungen, die Rechtsschriften und die Akten wird, soweit notwendig, im nachfolgenden rechtlichen Teil eingegangen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte II. 1. Das Handelsgericht St. Gallen ist sachlich und örtlich zuständig (Art. 289 SchKG, Art. 14 Abs. 1, 68 Abs. 1, 69 und 79 ZPO). Das blieb zu Recht unbestritten.