© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte an die Beklagte 2 heraus, dass diese zur Sicherung paulianischer Anfechtungsansprüche beim Konkursamt einen Betrag von Fr. 350'000.– hinterlege. Die Beklagte 2 stimmte am 7. März 2007 zu und hinterlegte den Betrag. Es wurde festgelegt, dass die Klägerin über den sichergestellten Betrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Beklagten 2 oder aufgrund eines Gerichtsurteils verfügen könne. Die Maschinen wurden den ausländischen Käuferinnen ausgehändigt.