Die Beklagte 1 tilgte den Kaufpreis von insgesamt Fr. 440'000.– gemäss einer von S. W. erstellten Aufstellung wie folgt: Verschiedenen Gläubigern der S. AG bezahlte die Beklagte 1 insgesamt Fr. 271'320.90. Weiter verrechnete sie Honorarforderungen für die Tätigkeit von S. W. über Fr. 103'372.60, Mietzinsen für die Maschinenmiete bis Oktober 2006 von Fr. 14'348.– und Forderungen aus Papierlieferungen in der Höhe von Fr. 44'945.10, total Fr. 162.665.70. Den Restbetrag von Fr. 6'013.40 überwies sie an die S. AG.