1. Die S. AG, Betreiberin einer Druckerei, geriet Ende 2005 in finanzielle Schwierigkeiten. Ab dem 10. Oktober 2005 trat S. W. nach aussen und auch gegenüber dem Konkursamt A. als ihr Geschäftsführer und Sanierer auf. Im Dezember 2005 machte die Revisionsstelle der S. AG Überschuldungsanzeige gegenüber dem zuständigen Konkursrichter. Dieser sah von einer Konkurseröffnung ab.