© Kanton St.Gallen 2025 Seite 20/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erwerbsausfalls nur entschädigt, was er tatsächlich (netto) ausbezahlt erhält, währenddem die fehlenden Invaliden- und Altersleistungen in den (ebenfalls zu ersetzenden) Rentenschaden münden. Der Klägerin als Arbeitgeberin wäre demgegenüber das ganze positive Vertragsinteresse nach der Differenztheorie zu ersetzen.