leistungen der SUVA gedeckten Lohnfortzahlungen an den geschädigten Mitarbeiter N. E. und in der Differenz zwischen den tatsächlich erhobenen Prämien für die Berufsunfallversicherung und den Prämien, welche ohne den Unfall erhoben worden © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte wären (act. 1, S. 7 ff., 9). In der Replik (act. 26, S. 6 ff.) korrigierte sie dabei die Berechnung des Schadens im Zusammenhang mit den Lohnfortzahlungen an N. E.