Nachdem über die hintere Lade der Mulde etwas Schotter herausgefallen war, brachten Baggerführer I. R. und Hilfsarbeiter N. E. durch Zurufen R. K. dazu, den Abladevorgang zu unterbrechen, um den Schotter zu entfernen. R. K. führte aus, I. R. habe ihm ein Zeichen gegeben, dass der Platz frei sei und er die Mulde hinunterlassen könne. Mit I. R., der auf der Fahrerseite hinten links gestanden sei, habe er direkten Sichtkontakt gehabt (kläg. act. 13, S. 16 f.). Indem insbesondere der ausgebildete Baumaschinist I. R. eine Unterbrechung des Abladevorgangs veranlasst hatte, hatte er bei diesem Vorgang eine gewisse Verantwortung übernommen.