Nach dieser Reparatur habe die Seilwinde bis zum Unfalltag wieder reibungslos funktioniert (act. 12, S. 11-12). Schliesslich verfüge die Beklagte über keine „mangelhafte“ Sicherheitskultur, sondern es seien die Arbeitsabläufe und -prozesse nach den Normen ISO 9001 (2000) und ISO 14001 (2004) zertifiziert. R. K. sei betreffend sämtliche von ihm gefahrenen Fahrzeuge in extenso instruiert und geschult worden. Auch im Bereich Auf- und Abladen von Containern sowie betreffend die Bedienung der Seilwinde am Unfallfahrzeug habe er eine ausführliche Schulung erhalten (act. 12, S. 13).