© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte eine Vorbereitungsverhandlung zwecks Führung von Vergleichsgesprächen ab (act. 42). 5. Die mündliche Hauptverhandlung fand am 6. Januar 2010 statt. Auf die zur Begründung ihrer Standpunkte gemachten Ausführungen der Parteien wird, soweit notwendig, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts St. Gallen zur Beurteilung der vorliegenden Streitsache ist gegeben (Art. 3 Abs. 1 lit. b GestG; Art. 14 Abs. 1 ZPO). III.