16], S. 3 f. Erw. 3.1). Das linke Bein von N. E. wurde dabei gemäss rechtsmedizinischem Bericht derart eingeklemmt, dass der Fuss gequetscht wurde und der Unterschenkel fast gänzlich amputiert werden musste (Entscheid, S. 5 Erw. 4.1). Die Einzelrichterin erklärte R. K. der fahrlässigen schweren Körperverletzung für schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von zwei Wochen. Jener Entscheid erwuchs in Rechtskraft.