Als R. K. den entsprechenden Bedienungsknopf drückte, gab es einen „Chlapf“. Die Mulde rutschte ungebremst nach unten und hinten sowie aufgrund ihrer grossen Beschleunigung rund 1,5 Meter über den vorgesehenen Standplatz hinaus, bis sie durch den hinter dem Lastwagen stehenden Raupenbagger angehalten wurde, wobei N. E. zwischen den Container und die Raupe geriet (vgl. zum Ganzen den Entscheid der Einzelrichterin des Kreisgerichts A. vom 7. Juli 2005 [ST.2005.73-SG2E-WBA; kläg. act. 16], S. 3 f. Erw.