6. Die Kompetenzen des Sachwalters umfassen nur Handlungen auf dem Gebiet der Schweiz. Er kann grundsätzlich sämtliche rechtsgeschäftlichen Handlungen vornehmen, so insbesondere Aktiven veräussern, den Erlös vereinnahmen und diesen an die ausländische Konkursmasse abliefern (Lorandi, AJP 2008, S. 566). Vorliegend verfügt die konkursite A. AG als Vermögenswerte in der Schweiz ausschliesslich über ein Konto der B. Nr. … in der Höhe von Fr. … und ein Konto der B. Nr. … über EUR … und allfällige Zinsen auf diesen Konten.