Art. 731b OR ein Sachwalter für eine ausländische juristische Person zu bestellen, über welche im Ausland der Konkurs eröffnet worden ist. Mithin ist der Verlust der Handlungsfähigkeit der bisherigen Organmitglieder, d.h. vorliegend der Konkursmasse bzw. des Massaverwalters, ein tauglicher Grund für Schutzmassnahmen gemäss Art. 731b OR. Der ehemalige Verwaltungsrat der A. AG, Dr. D., wie auch die B. haben denn auch in Kenntnis der gesetzlichen Sachlage keine Einwände gegen die gerichtliche Ernennung eines Sachwalters erhoben. Auf entsprechende Anfrage hin hat sich E., eidg. dipl. Buchhalter, bereit erklärt, als Sachwalter tätig zu sein.