Nachdem es vorliegend nicht möglich ist, dem Konkurserkenntnis des Fürstlichen Landgerichts Vaduz Wirkung für das Gebiet der Schweiz zu verschaffen, fehlt es der ausländischen Konkursverwaltung an der Legitimation, auf dem Boden des Privatrechts rechtsgeschäftliche Handlungen in der Schweiz vorzunehmen und insbesondere auf Schweizer Bankkonten liegendes Vermögen einzuziehen. Gestützt auf die Ausführungen von Franco Lorandi, Handlungsspielraum ausländischer Insolvenzmassen in der Schweiz, AJP 2008, S. 560 ff., insbesondere S. 566, ist deshalb in Anlehnung an den weiten Wortlaut von Art. 393 ZGB auch nach den neuen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in analoger Anwendung von Art.