Vorliegend ist somit der Gesuchsteller als Masseverwalter berechtigt, die Bestellung eines Sachwalters zu beantragen. Nachdem sich Vermögenswerte der konkursiten A. AG in der Schweiz befinden, stellt sich die Frage, welche Rechtshandlungen der ausländische Massaverwalter in der Schweiz vornehmen kann.