3. Mit dem vorliegenden Gesuch vom 16. Dezember 2008 verlangt der Gesuchsteller die Bestellung eines Sachwalters, damit dieser die Vermögenswerte der A. AG bei der B. in C. einziehe und an den Gesuchsteller überweise. Zur Begründung führte der Gesuchsteller insbesondere aus, er als Masseverwalter sei das einzige vertretungsbefugte Organ, soweit der Gemeinschuldner in seiner Verfügungsfähigkeit beschränkt ist bzw. ihm die freie Verfügung über die Konkursmasse entzogen worden ist; das Letztere sei vorliegend der Fall.