Gemäss dem Bericht des Masseverwalters zur allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 6. März 2008 verfügt die Gemeinschuldnerin insbesondere über das Konto Nr. … bei der B. in C. (Kanton St. Gallen) über Fr. … und über das Konto Nr. … über EUR … Dr. D. bestätigte als ehemaliger Verwaltungsrat der A. AG in Konkurs mit Schreiben vom 7. Oktober 2008, dass sich die beiden Konten bei der B. in C. befinden würden und sich die Saldi per 30. September 2008 auf Fr. … und EUR … belaufen würden.