© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Klage nicht um Bewertungsfragen gemäss Ziff. 6, 7 und 11.3. der Grundsatzvereinbarung geht, ist Ziff. 4.6. des Aufhebungsvertrags vorliegend nicht anwendbar. bb) In Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Aufhebungsvertrag und der Grundsatzvereinbarung haben die Parteien in Ziff. I.2. des Aufhebungsvertrags (kläg.act. 3) Folgendes vereinbart: "2. Verhältnis Aufhebungsvertrag / Grundsatzvereinbarung