4. Die Klägerin stützt den eingeklagten Anspruch auf den Aufhebungsvertrag (kläg.act. 3) und die Grundsatzvereinbarung (kläg.act. 4), insbesondere auf Ziff. II.2.2. Abs. 2 des Aufhebungsvertrags, wonach die Klägerin bzw. C. am 15. Juli 2006 einen weiteren Betrag von Fr. 100'000.-- erhält. In Bezug auf die Zuständigkeit des © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Handelsgerichts St. Gallen beruft sich die Klägerin auf die Gerichtsstandsklausel in Ziff. II.4.6. des Aufhebungsvertrags. Diese hat folgenden Wortlaut: "4.6. Gerichtsstand