Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift ist H. (kläg.act. 6). Zwischen der Klägerin bzw. C., der Beklagten bzw. H. und der I. AG in B. (Litisdenunziatin) bzw. J. bestand eine jahrelange Zusammenarbeit, insbesondere auch als Aktionäre der K. AG in E. (vgl. kläg.act. 4 Ziff. 1; bekl.act. 3). Am 4. April 2003 schlossen die Parteien sowie die I. AG eine "Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit" im Bereich Kauf, Verkauf, Sanierung und Verwaltung von Grundstücken ab (nachfolgend Grundsatzvereinbarung; kläg.act. 4). Mit dem "Vertrag über die Aufhebung der Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit" vom 9.