1. Die A. AG (Klägerin) ist eine in der Immobilienbranche tätige Aktiengesellschaft mit Sitz in B. (Kanton Thurgau); Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift ist C. (kläg.act. 5). Die A. AG firmierte ehemals als D. AG in E. Gemäss den Angaben der Klägerin hatte die Umfirmierung stattgefunden, damit die Firma der D. AG für eine entsprechend neu gegründete Aktiengesellschaft frei wurde. Die F. AG (Beklagte) hat ihren Sitz in G. (Kanton Zürich) und bezweckt insbesondere den Handel mit Immobilien und Grundstücken; Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift ist H. (kläg.act. 6).