Somit ist auch die Warenidentität gegeben. Bei der Beurteilung der Identität bzw. Verwechselbarkeit ist nur auf den (frei wählbaren) Hauptbestandteil eines Domainnamens abzustellen, während den anderen (frei wählbaren) Teilen des Domainnamens wie "www" und ".ch" keine individualisierende Wirkung zukommt (sic! 2000, S. 26 E. 5). Gemäss bundesgerichtlicher © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte