Der Beklagte 2 ist als Prokurist der Beklagten 1 im Handelsregister eingetragen. Er verfügt über Einzelunterschrift. Einziges Verwaltungsratsmitglied der Beklagten 1 ist die Ehefrau des Beklagten 2. Der Beklagte 2 beantwortete das an die Geschäftsleitung der Beklagten 1 gerichtete Schreiben des klägerischen Rechtsvertreters vom 11. April 2008 (kläg. act. 10) als Vertreter der Beklagten 1 (kläg. act. 11). Aus dem Schreiben geht hervor, dass der Beklagte 2 über die zur Diskussion stehende Auseinandersetzung vollumfänglich informiert und offenbar auch zur Vertretung legitimiert ist und war. Gemäss Praxis und Lehre zu Art.