Diskussion stehende Klage nicht eingetreten werden könne. Des Weiteren führen die Beklagten aus, dass die Beklagte 3 seit dem 31. August 2008 nicht mehr Halterin des Domains www.refoderm.ch neues Fenster sei. Wenn somit der Kläger mit seiner Klage vom 14. Oktober 2008 auf Übertragung dieses Domains klage, fehle es ihm gegenüber der Beklagten 3 am Rechtsschutzinteresse. Schliesslich machen die Beklagten geltend, dass die Beklagte 3 Refoderm-Originalprodukte bei der Refoderm- Naturkosmetik International Vertriebs GmbH, Deutschland, für den Wiederverkauf bestellt und gekauft habe. Es könne ihr nicht verboten werden, Originalware zu verkaufen.