3. Die Beklagten bestreiten die Zuständigkeit des Handelsgerichts in Bezug auf die Beklagte 3, da sie ihren Sitz in Liechtenstein habe. Zudem wird die Passivlegitimation des Beklagten 2 bestritten und geltend gemacht, dass der Kläger denselben Prozessgegenstand vor Landgericht München mit Klage vom 27. Juni 2008 geltend gemacht habe. Dabei handle es sich um eine identische Klage, weshalb auf die hier zur © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte